Für leistbaren Grunderwerb

 

Die Grundpreise in Tirol sind für Einheimische praktisch unerschwinglich. Es sind vor allem Investorenmodelle und Baulandhortung, die die Grundstückspreise in lichte Höhen treiben. Das Land Tirol hat lange Zeit diesem Treiben tatenlos zugesehen. 

 

Nun versucht das Land endlich gegenzusteuern und gibt den Gemeinden das Instrument der „Vertragsraumordnung“ in die Hand. Juristisch nicht ganz unproblematisch. Die Vertragsraumordnung ist ein buntes Stück Gesetz. Nicht ganz konfliktfrei, denn es greift unter anderem in die Eigentumsrechte von Grundbesitzern ein. 

 

Ein Beispiel. Am Franz-Omasta-Weg soll ein neues Wohngebiet entstehen:

Die neuen Flächen des neuen Baugebietes sind noch nicht als Bauland gewidmet. Die Gemeinde bringt nun im Umfeld dieser Widmung die „Vertragsraumordnung“ zur Anwendung und verlangt, dass der Grundverkäufer die Hälfte der zu widmenden Grundfläche um einen verminderten Preis von 130 € an die Gemeinde bzw. den Tiroler Bodenfonds verkauft.

 

Das GEGENGEWICHT steht hinter dieser Art der Vertragsraumordnung. Es geht in diesem Beispiel um die Umwidmung von Wald in Bauland, verbunden mit einer immensen Wertsteigerung. Und nicht zu vergessen, die andere Hälfte der zu widmenden Grundfläche verbleibt dem Verkäufer zu Marktkonditionen zum Verkauf als Bauland oder für den Eigenbedarf.

 

Die Gemeinde bzw. der Tiroler Bodenfonds gibt dann auf Auftrag der Gemeinde die vergünstigten Grundflächen ohne Gewinnaufschlag an Grundstückswerber weiter, die in Gnadenwald ihren Hauptwohnsitz begründen. 

 

Die Richtlinien für Raumordnungsverträge und Umwidmungen findet man unter: (www.gnadenwald.at/transparenz)