Für leistbares Wohnen
Die Grundstückspreise in Tirol explodieren. Einheimische können sich auf Grund massiver Spekulation Baugrund praktisch nicht mehr leisten.
Gleichzeitig wird von der Landespolitik ein harter Kurs im Bereich Raumordnung gefahren. Keine Zersiedelung mehr, keine willkürlichen Widmungen im Freiland.
Praktisch die einzige Möglichkeit für eine Gemeinde an günstiges Bauland für seine Bürger zu kommen, ist die Anwendung der Vertragsraumordnung bei Widmungen.
Dies bedeutet, vereinfacht dargestellt, dass GrundbesitzerIn in einem Bauerwartungsgebiet eine Widmung auf ein Grundstück erhalten kann, 50% des umgewidmeten Baulands aber um einen wesentlich günstigeren Preis an die Gemeinde oder den Tiroler Bodenfonds verkaufen muss. Der andere Teil des Grundstücks verbleibt zur eigenen Verwendung beim Widmungswerber und kann zu Marktbedingungen unter Einhaltung von Richtlinien veräußert oder selbst unter Auflagen genutzt werden.
Dieses von der Gemeinde oder vom Bodenfonds erworbene Grundstück wird dann praktisch um den gleichen Preis auf Basis einer Entscheidung der Gemeinde an einen einheimischen Bauwerber zum Zweck der Errichtung eines Hauptwohnsitzes weiterverkauft oder die Gemeinde realisiert selbst ein Bauprojekt und schafft auf diese Weise günstigen Wohnraum für seine Bürger.
Das GEGENGEWICHT unterstützt den Erwerb von günstigem Bauland durch die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene 50%-ige Vertragsraumordnung bei Umwidmung zu Bauland. Weiters steht das Gegengewicht hinter den im Gemeinderat einstimmig verabschiedeten Richtlinien zur geregelten Bebauung dieser Grundstücke.
Das GEGENGEWICHT ist aber der Ansicht, dass die Regeln der Anwendung der Vertragsraumordnung noch präziser formuliert werden müssen. Es sollte nachvollziehbar definiert werden, wo und unter welchen Bedingungen sie überhaupt zur Anwendung kommt und ob sie nur im Widmungsfall angewandt wird, oder ob sie auch auf gewidmete Grundstücke ihre Wirkung entfaltet. Weiters sollte im nächsten Gemeinderat gemeinsam überlegt werden, ob Landwirtschaft und Gewerbebetriebe überhaupt unter eine Bestimmung der Vertragsraumordnung fallen.
Die Richtlinien sind hier nachzulesen: www.gnadenwald.at/transparenz