Für eine Bürgerversammlung. Jedes Jahr.
In der vergangenen Periode des Gnadenwalder Gemeinderates hat es eine einzige „Bürgerversammlung“, die eigentlich laut § 66 der Tiroler Gemeindeordnung offiziell „Gemeindeversammlung“ heisst, gegeben.
Wir vom GEGENGEWICHT sehen eine Bürgerversammlung als wichtiges Instrument unserer Demokratie. Der Gemeinderat berichtet aus seiner Tätigkeit, stellt Projekte der Gemeinde vor, erklärt und erläutert und muss laut Gesetz den Bürgern Rede und Antwort stehen.
Reflexartig kommt jetzt die Antwort, dass die Corona Pandemie ja die Abhaltung von Bürgerversammlungen verhindert hat. Falsch. Im Februar 2016 wurde der Gemeinderat neu konstituiert, die Pandemie erreichte uns so richtig erst 2019 / 2020. Mehrere Jahre zur Durchführung einer Bürgerversammlung wurden ausgelassen.
Wir vom GEGENGEWICHT sind der Ansicht, dass die regelmäßige, jährliche Abhaltung einer öffentlichen Bürgerversammlung ein wichtiges demokratiepolitisches Instrument für unsere Gemeinde und ihre Bürger ist und somit jährlich, sobald es die Pandemie wieder zulässt, veranstaltet werden muss.
Ganz nebenbei ist, wie oben bereits erwähnt, die jährliche Bürger- bzw. Gemeindeversammlung in der Tiroler Gemeindeordnung eindeutig gesetzlich verankert.